NEWS: Seit dem 1.1.2022 muss vor der Einreise ein Onlineformular ausgefüllt werden. Die sogenannte „Declaración Jurada de Salud“ fragt neben Fragen zum Gesundheitszustand weitere Informationen zu Einreise und Zollangaben ab und ist verpflichtend online über das System „D’Viajeros“ auszufüllen und abzugeben.
Bei der Kuba Einreise sollten grundsätzlich nur “Dinge des täglichen Eigenbedarfs” mitgeführt werden. In anderen Worten: Verdächtig große Mengen desselben Produktes können bei der Einfuhr beschlagnahmt werden, da sie als “unerlaubte Geschenke” verboten sind.
Geschenke sind bei der Einfuhr nach Kuba nur zollfrei bis zu einem Wert von 50 US$. Die Freimenge an Medikamenten, die Reisende nach Kuba einführen können ist mit 10 Kilogramm großzügig bemessen. Jedoch sollten auch hier nur Medikamente für den persönlichen Bedarf eingepackt werden. Wer auffällig große Mengen des gleichen Medikamentes eingepackt hat, sollte sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen, die die Notwendigkeit der Einfuhr begründet.
Die Einfuhr von Fremdwährungen in das Land ist bis zu dem Betrag von 5000US$ ohne Deklaration möglich. Wer mehr mitnehmen will, benötigt eine Deklaration des kubanischen Zolls. Hier besteht keine Obergrenze. Die mitgenommenen Euro lassen sich nach der Einfuhr vollkommen unproblematisch an allen kubanischen Wechselstuben gegen Peso einwechseln. Die Einfuhr und Ausfuhr der Landeswährung ist grundsätzlich allerdings verboten!
Die Einfuhr von frischem Obst, Gemüse, Milchprodukten und Fleisch nach Kuba ist strengstens untersagt, hier gibt es keinerlei Spielraum oder gesetzlich festgelegte Freimenge. Zudem ist auch dringend von der Einfuhr revolutionskritischer Lektüre und pornografischen Inhalten aller Art nach Kuba abzuraten!
Wer Alkoholische Gastgeschenke oder Zigaretten seiner Lieblingsmarke nach Kuba einführen will muss sich an die gesetzlich festgeschriebene Freimenge halten. Grundsätzlich dürfen nur volljährige Personen Alkohol oder Tabakprodukte nach Kuba einführen. Die Freimenge der Einfuhr für Tabak legt fest, dass entweder 200 Zigaretten oder 50 Zigarren eingeführt werden dürfen. Bei alkoholischen Getränken beträgt die Freimenge bei der Einfuhr nur 3 Liter.
Die Einfuhr von Drohnen ist grundsätzlich verboten. Als Individualreisende Perosn solltest du zudem kein „auffällig“ umpfangreiches Kamera-Equipment einführen. Grundsätzlich müssen Personen, die aus geschäftlichen oder journalistischen Gründen in das Land Einreisen, ein spezielles Visum beantragen. Wer also nicht in die Kategorie „Journalist“ o.ä. fallen will der lässt die Dritt-Kamera in der Heimat.
Wer seinen liebsten mit individuellen Souvenirs eine Freude machen will, der sollte die Ausfuhrbestimmungen Kubas genau kennen. Die Ausfuhr von Korallen (dies gilt auch für Schmuck aus Korallen); Krokodilhaut, Schildkrötenpanzern und sämtlichen Lebensmitteln aus dem Land ist verboten. Wer Edelmetalle oder Edelsteinen aus Kuba ausführen will, der muss diese gegebenenfalls auch deklarieren lassen. Kunsthandwerkliche Objekte können als Kulturgut bei der Ausfuhr beschlagnahmt werden. Hier bedarf es einer kubanischen Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung kostet nur wenige Pesos und muss vor der Ausfuhr eigenständig erworben werden. Wer sich hier weitergehend vor seiner Kuba Reise informieren möchte, dem empfehlen wir diese Webseite: www.fcbc.cu.
Typische Mitbringsel aus dem Kuba-Urlaub sind hochwertige Zigarren und authentischer Rum. Hier gelten klare Ausfuhrbestimmungen, die die Freimenge für Tabak und Alkohol bestimmen.
Für Tabak gilt, dass 20 lose Zigarren auch ohne Nachweis über den Kauf und die Herkunft als Freimenge ausgeführt werden dürfen. Wer mehr Zigarren aus Kuba in die Heimat mitbringen will, darf bis zu 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak ausführen. Hierzu müssen bei der Ausfuhr die Tabakwaren in den verschlossenen und versiegelten Originalverpackungen bereitliegen und mit einem offiziellen Hologramm gekennzeichnet sein. Wer 50 Zigarren ausführt, benötigt zudem die Vorlage der Originalrechnung aus den dafür genehmigten staatlichen Geschäften. Auf der Rechnung ist eine Auflistung der genauen Menge des Tabaks anzugeben. Ein Kauf auf dem illegalen Schwarzmarkt kann somit bei der Ausfuhr zu Problemen führen. Für Mehr Informationen zu der Freimenge für Tabak bei der Ausfuhr ist die offizielle Homepage des kubanischen Zolls www.aduana.co.cu eine empfehlenswerte Quelle.
Die Bestimmungen bei der Ausfuhr von Alkohol sind auf Kuba leider etwas strenger. Hier beträgt die Freimenge für Alkoholhaltige Getränke, die einen Alkoholgehalt von 22Vol.% oder mehr haben lediglich 1 Liter. Bei Spirituosen unter 22Vol.% ist die Ausfuhr Freimenge auf 2 Liter begrenzt. Wer auf seiner Reise den bislang völlig unterschätzten kubanischen Wein für sich entdeckt hat, der sollte die Freimenge von maximal 2 Liter bei der Ausfuhr aus Kuba nicht überschreiten.
Jedoch ist jetzt zusätzlich noch auf die Einfuhrbestimmungen und Freimenge für Tabak und Alkohol des Landes zu achten, in das man zurückreist! In die europäischen Länder beispielsweise ist die Einfuhr von Zigarren auf maximal 50 Stück beschränkt. Es muss auch beachtet werden, dass mit einer weiteren Einfuhr von anderen Tabakprodukten der abgabefreie Warenwert überschritten wird. Also entweder Zigarren oder Zigaretten!